Mitgliedsbedingungen

Mitgliedsbeitritt

Vertrag zwischen dem Mitglied und der Sport & Ko train harder gym GmbH (im Folgenden „Kroftstodl“).

1. Verantwortlicher

Sport & Ko train harder gym GmbH
Linzerstraße 28
4222 St. Georgen an der Gusen, Österreich

E-Mailadresse: servus@kroftstodl.at
Link zum Impressum: http://www.kroftstodl.at/impressum/

2. Mitgliedschaft/Tarif

2.1. Für alle Mitgliedschaften/Tarife gilt: KEINE Einschreibgebühr, KEINE Mindestbindung, drei Monate Kündigungsfrist (gekündigt kann jeweils schriftlich per Mail an bisboid@kroftstodl.at zum Monatsletzten werden, die Kündigungsfrist betrifft die folgenden drei ganzen Kalendermonate).

2.2. Im ersten Monat ist der Grundbetrag ALIQUOT voll zu bezahlen. Danach wird pro Check in Zeit die gesamt (alle Check ins an diesem Kalendertag, indoors und outdoors) über 45 Minuten dauert 1€ im Folgemonat vom Grundbetrag gutgeschrieben (maximal 1€ pro Tag).
Zum Beispiel: man trainiert (bzw. ist eingecheckt) in einem Monat 20 Mal je über 45 Minuten, dann kostet das folgende Monat den Grundbetrag minus 20 €. Bei Vollzeit ohne Ermäßigung (79€) wäre dies dann 79 -20 = 59€ für das Folgemonat.

Nach einer Kündigung verfällt der Anspruch des Rabatts des letzten Monats automatisch, da der Rabatt immer erst im Folgemonat berücksichtigt wird und es nach Ablauf der Kündigungsfrist kein Folgemonat mehr gibt.

2.3. Schüler, Zivil- oder Grundwehrdiener, Lehrlinge, Studenten, Bedienstete der Rettung/Feuerwehr/Polizei bekommen eine Ermäßigung. Eine Bestätigung ist Pflicht, diese kann im App oder am Empfang erbracht werden. Dieser Nachweis ist jährlich zwischen 15.9. und 15.10. unaufgefordert erneut zu erbringen.

2.4. Die Mitgliedschaft läuft auf die registrierte Person und ist nicht übertragbar. Ein Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

2.5. Ein “Pausieren” der Mitgliedschaft ist unter folgender Bedingung möglich: Mit Facharztbestätigung jederzeit, jedoch nicht rückwirkend. Diese Bestätigung ist erst ab Erhalt im Kroftstodl gültig. Entweder am Empfang abgeben oder an servus@kroftstodl.at senden.

 

3. Rücktritt/Storno von Terminen/Trainings/
Workshops/etc. des Mitglieds

3.1. Das Gruppen-, Personal- und freie Training ist stets freiwillig und es steht dem Mitglied frei, dieses jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

3.2. Personaltraining und sonstige individuelle Trainings: Eine Absage von Einheiten, die Personaltraining und/oder sonstige individuelle Trainings betreffen und terminlich festgelegt wurden, ist kostenfrei nur zulässig, wenn diese zumindest 12 (zwölf) Stunden vor dem vereinbarten Trainingsbeginn erfolgt. Erfolgt die Absage des Mitglieds hingegen innerhalb von 12 (zwölf) Stunden vor dem vereinbarten Trainingsbeginn oder erscheint das Mitglied nicht zum Training, gilt die entsprechende Trainingseinheit als konsumiert. Kroftstodl hat in diesem Fall Anspruch auf Entgelt dieses Trainings.

3.3. Seminare und Workshops: Es gelten die bei dem jeweiligen Seminar oder Workshop vorgelegten Bedingungen. Jedoch gilt bei einem Rücktritt bis 4 Tage vor Beginn immer, dass mindestens 50% einbehalten werden und danach kann der Seminarbeitrag nicht mehr rückerstattet werden. Bei Nichterscheinen (ungeachtet der Gründe) oder vorzeitigem Abbruch der Teilnahme, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Sollte ein Seminar oder ein Workshop nicht zustande kommen, wird die geleistete Zahlung für den nächsten Termin gutgeschrieben oder die Zahlung rückerstattet.

4. Körperliche Verfassung

4.1. Das Mitglied versichert, bei Antritt zum Training gesund sowie frei von körperlichen Beschwerden (sportgesund) zu sein und versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein sportliches, bewegungsorientiertes Training ausschließen.

4.2. Das Mitglied ist verpflichtet, den Trainer/das Personal über – während dem Training – auftretende Beeinträchtigungen (Schwindel, Übelkeit, Schmerzen, etc.) unmittelbar zu informieren.

4.3. Das Mitglied trainiert auf eigene Verantwortung und auf eigene Gefahr.

4.4. Es wird empfohlen, wenn man sich kränklich/krank/verletzt fühlt bzw. ist, kein Training durchzuführen.

5. Öffnungszeiten

Das Mitglied hat sich an die öffentlich ersichtlichen (Homepage, Eingangstür, …) Öffnungszeiten zu halten (Änderungen behält sich Kroftstodl vor) und das Gebäude täglich unaufgefordert gegen Ende der Öffnungszeit zu verlassen.

6. Videoüberwachung

Es wird darauf hingewiesen, dass aus Sicherheitsgründen das Gebäude (innen und außen) und der Freibereich Videoüberwacht werden.

7. Kenntnis über die Bedienung der Trainingsgeräte

Das Mitglied hat ausreichend Kenntnisse für die Verwendung der angebotenen Trainingsgeräte. Bei etwaigen Unklarheiten bittet das Mitglied das Personal von Kroftstodl um Hilfe vor der Verwendung des Gerätes/der Übung  oder schaut sich die Lehrvideos, die Kroftstodl zur Verfügung stellt (App, Facebook, Instagram, Youtube, Homepage, …) genau an. Wenn trotzdem Unsicherheit besteht bei der Ausführung/Verwendung, verwendet das Mitglied stattdessen ein anderes Ihm/Ihr bekanntes Gerät/eine Ihm/Ihr bekannte Übung.

8. Spezielle Eintrittsvoraussetzungen in Zeiten einer Pandemie

Das Mitglied verpflichtet sich, sofern nicht anders verordnet, nur unter Einhaltung der geltenden Verordnungen der Regierung einzutreten. Darunter verstehen sich Maßnahmen wie z.B. die 3-G-Regel (getestet oder geimpft oder genesen) oder dergleichen. Ein Aufenthalt im Kroftstodl-Areal ist nur dann gestattet. Missachtung wird mit Hausverbot bestraft.