AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sport & Ko train harder gym GmbH
- Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, welche die Sport & Ko train harder gym GmbH, FN 506898 p (im Folgenden „Kroftstodl“), mit ihren Mitgliedern abschließt. Mitglieder sind all jene Personen, die aufgrund eines Mitgliedervertrages mit Kroftstodl zur Benützung der Einrichtung von Kroftstodl („Fitnessstudio“) nach Maßgabe des Mitgliedervertrages berechtigt sind.
1.2. Die Geschäftsbedingungen schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Sie sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und wird diesen ausdrücklich widersprochen.
- Mitgliedsvertrag
2.1. Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt durch Unterfertigung des Mitgliedervertrages zustande. Sowohl Kroftstodl, als auch das Mitglied können innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
2.2. Erfolgt der Vertragsabschluss online über die Webseite von Kroftstodl gilt Folgendes. Durch Anklicken der Bestellschaltfläche wird ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mitgliedervertrages gelegt. Die Annahme des Angebotes durch Kroftstodl erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Kroftstodl kann den Mitgliedervertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
2.3. Eine Mitgliedschaft für minderjährige Personen ist nur für Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres möglich, sofern auch die gesetzlichen Vertreter ihre Zustimmung erteilt haben.
2.4. Nach wirksamen Abschluss des Mitgliedervertrages erhält das Mitglied einen Nachweis der Nutzungsberechtigung.
2.5. Die Zusatzleistungen im Tarif Vollzeit PLUS gelten jeweils für den vorgesehenen Zeitraum und können nicht gesammelt werden. Die Tageskarte ist monatlich (im jeweiligen Monat) gültig.
Trainingsplan inkl. Praxis (50 Min.) und BIA-Messung sind jeweils innerhalb von drei Monaten zu nutzen. Wird eine Zusatzleistung nicht genutzt, verfällt sie automatisch.
- Vertragsgegenstand
3.1. Vertragsgegenstand ist die dem Mitglied eingeräumte Nutzungsmöglichkeit der Räumlichkeiten (Gelände) und der vorhandenen Gerätschaften zu Trainingszwecken während der geltenden Öffnungszeiten. Während allfälliger Wartungs- und Umbauarbeiten ist Kroftstodl berechtigt, den Zutritt für diesen Zeitraum zu sperren.
3.2. Mitglieder dürfen die Räumlichkeiten bzw. das Gelände nur zu privaten Trainingszwecken benützen. Ein entgeltliches oder sonst gewerbliches Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Verstoß kann der Zutritt verweigert werden und die Mitgliedschaft außerordentlich gekündigt werden.
3.3 Mitglieder sind verpflichtet, die Mitgliedskarte (oder das Smartphone mit App-Zugang) als Nachweis der Berechtigung mitzuführen, widrigenfalls der Zutritt verweigert werden kann.
3.4. Im Mitgliedsbeitrag enthalten ist nur die in Punkt 3.1. eingeräumte Nutzungsmöglichkeit der Räumlichkeiten (Gelände) und Gerätschaften. Weitere Leistungen sind darin nicht enthalten und sind gesondert zu vereinbaren (zB Trainingsstunden mit Trainer, etc).
3.5 Sollte aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von Kroftstodl liegen, die Nutzung des Studios bzw. der Räumlichkeiten und Gerätschaften nicht möglich sein (zB. betrieblich angeordnete Schließungen ohne Verschulden von Kroftstodl, etc), kann das Mitglied heraus keine Ansprüche geltend machen und ist der Mitgliedsbeitrag weiterzuzahlen. Ein entsprechendes Trainings-Online-Angebot wird von Kroftstodl angeboten.
3.6 Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
- Verpflichtungen des Mitglieds
4.1 Mitglieder haben die Weisungen des anwesenden Personals Folge zu leisten. Auf eine allfällige Hausordnung ist ebenso Bedacht zu nehmen.
4.2 Für eine Nutzungsmöglichkeit ist der Nutzungsnachweis (Mitgliedsausweis, Chipkarte, Smartphone mit App oder dergleichen) bei Betreten der Räumlichkeit mitzuführen. Ein Verlust des Nutzungsnachweises ist unverzüglich zu melden. Kroftstodl berechnet für die Neuausstellung des Nutzungsnachweises eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00.
4.3. Der Mitgliedsbeitrag ist widerkehrend gemäß Mietgliedervertrag seitens des Mitglieds zu bezahlen.
4.4. Das Mitglied hat jede Änderung seiner Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc., unverzüglich mitzuteilen.
4.5. Mitglieder sind verpflichtet, den Mitgliedsausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
4.6. Es ist dem Mitglied untersagt, im Fitnessstudio oder auf dem Gelände zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Zudem ist es untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
- Mitgliedsbeitrag
5.1. Die Höhe und die Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages ist der unterfertigten Mitgliedervereinbarung zu entnehmen.
5.2. Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird Kroftstodl hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. Ist die Abbuchung aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht möglich, ist Kroftstodl berechtigt, dem Mitglied Mahnspesen in Höhe von EUR 5,00 pauschal zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftgebühren in Rechnung zu stellen.
5.3. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen von 4 % als vereinbart. Neben den Verzugszinsen ist Kroftstodl auch berechtigt, die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten zu verlangen.
5.4. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrages, der mindestens zwei Monatsmitgliedsbeiträgen entspricht, in Verzug und zahlt trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht, ist Kroftstodl berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Falle ist Kroftstodl berechtigt, neben den Verzugskosten einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
- Vertragsdauer
6.1. Sofern im Mitgliedsvertrag nicht anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragsparteien zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.
6.2. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
6.3. Die Kündigung durch das Mitglied ist schriftlich (per Post oder Email) mit Unterschrift zu erklären an folgende Adresse: Sport & Ko train harder gym GmbH, Linzer Straße 28, 4222 St. Georgen an der Gusen, Email: bisboid@kroftstodl.at
- Haftung
Kroftstodl haftet gegenüber den Mitgliedern für Personenschäden und für Schäden aufgrund der Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten, welche von Kroftstodl selbst oder von einer Person, für Kroftstodl einzustehen hat (§ 1313a ABGB), schuldhaft zugefügt wurden. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Im Fall der Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Für sonstige Schäden (ausgenommen Personenschäden, Schäden nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie Schäden betreffend die Hauptleistungspflichten) – wie zum Beispiel Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen – haftet Kroftstodl lediglich, wenn der Schaden von Kroftstodl oder von einer Person, für Kroftstodl einzustehen hat (§ 1313a ABGB), vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
- Sonstiges
8.1. Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung eines Trainers/einer Trainerin einzuholen. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich. In dieser Zeit wird auf die Nutzung der Kroftstodl-App hingewiesen, wo Geräte via Video (QR-Code befindet sich zum Scannen am Gerät) erklärt werden.
8.2. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
8.3. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
8.4. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
8.5. Stellt ein Mitglied die Gefährdung und Belästigung anderer Mitglieder trotz zweimaliger Ermahnung durch den Fitnessstudiobetreiber oder seine Mitarbeiter nicht ab, so kann dieses an dem Tag, an dem die Belästigungs- oder Gefährdungshandlung gesetzt wurde, aus den Räumlichkeiten des Fitnessstudios verwiesen werden.
8.6. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
8.7. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
- Schlussbestimmungen
9.1. Kroftstodl ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft auf nachstehende Weise zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Änderungen werden wirksam, wenn Kroftstodl auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
9.2. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Kroftstodl aufrechnen.
9.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsverbindung unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
9.4 Kroftstodl hält die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der gültigen Fassung ein. Personenbezogene Daten werden nur dann und soweit erhoben, verarbeitet und weitergegeben, als und soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, der Verarbeitung dieser Daten sowie zu den Rechten der Betroffenen können den Datenschutzbestimmungen der Kroftstodl abrufbar unter www.kroftstodl.at/datenschutz und www.kroftstodl.at/impressum/ entnommen werden.


